ERBRECHT
Sie möchten ein Testament aufsetzen oder Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen? Dann ist die Anwaltskanzlei nb Neuburg Ihr kompetenter Ansprechpartner!
Bei erbrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht, um finanzielle oder persönliche Risiken zu reduzieren. Insbesondere nach dem Tod eines Erblassers können viele rechtliche Schwierigkeiten entstehen, so beispielsweise hinsichtlich des Pflichtteils oder der sogenannten Erbengemeinschaft.
Unsere Anwälte für Erbrecht berücksichtigen bei der Erarbeitung einer optimalen Lösung in Ihrem erbrechtlichen Anliegen stets die persönliche und wirtschaftliche Situation.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht
Ob Testamenterstellung, Nachfolgeregelung oder Patientenverfügung: Unsere erfahrenen Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei nb Neuburg kümmern sich mit größter Sorgfalt und Diskretion um Ihr erbrechtliches Anliegen. Dabei erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine zielgerichtete Strategie zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen und Ansprüche.
Die Schwerpunkte der Anwaltskanzlei nb Neuburg liegen in folgenden Bereichen:
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EhescheidungUnsere Beratung beinhaltet Fragen zu den Voraussetzungen, gesetzlichen Regelungen und richtigen Zeitpunkten einer Ehescheidung.
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KindschaftsrechtUnsere Fachanwälte klären mit Ihnen Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Wir beraten Sie über die Kontaktregelung zwischen Kindern und Eltern.
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UnterhaltWir informieren und beraten unsere Mandanten zu Fragen zum Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie über die Dauer der Zahlung des Unterhaltes. Wir klären mit Ihnen auch Fragen zur Dauer und Höhe für Unterhaltszahlungen für erwachsene Kinder (Volljährigenunterhalt, Ausbildungsunterhalt). Unsere Anwälte für Familienrecht ermitteln für Sie die Höhe des tatsächlich geschuldeten Unterhalts und beraten Sie ausführlich über die Anpassung des bereits geregelten Unterhaltes mithilfe der Düsseldorfer Tabelle. Da bei der Berechnung des Kinderunterhaltes auch noch das staatliche Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird, findet man meist nicht auf Anhieb den tatsächlich geschuldeten Zahlbetrag. Für eine bessere Übersicht bieten wir Ihnen als Service eine Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfssatz und Zahlbetrag zum Download an.
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Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung/GüterrechtWir lösen gemeinsam mit unseren Mandanten Fragen zu Zugewinn und Zugewinnausgleich sowie Vermögensauseinandersetzung. Gibt es keinen Ehevertrag, unterliegt die Ehe der gesetzlichen Regelung der Zugewinngemeinschaft.
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VersorgungsausgleichIn einem Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über die Aufteilung der Altersvorsorge nach Ehescheidung. Dafür werden die während der Ehe von jedem Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt und der Versorgungsausgleich berechnet.
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Ehewohnung und HausratUnsere Rechtsanwälte für Familienrecht beantworten auch Fragen zur Wohnungszuweisung, weiteren Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung und klären Fragen zur Vereinbarung über die Teilung von Haushaltsgegenständen nach Ehescheidung.
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GewaltschutzWir gehen auch mit schwierigen Fragen sensibel um und informieren unsere Mandanten vertrauensvoll über Näherungsverbote und Kontaktsperren.
Selbstverständlich sind wir Ihnen auch in erbrechtlichen Angelegenheiten, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind, behilflich. Wir helfen Ihnen – unsere auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte beantworten alle Ihre Fragen!