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ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Die Anwälte unserer Kanzlei decken die zentralen Tätigkeitsfelder bei Beratungs- und Vertretungsbedarf im allgemeinen Zivilrecht ab und bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Allgemeinen Zivilrecht
- 01Wir übernehmen für Sie die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aller Art, z. B. Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- oder Reiseverträgen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da hier eine hohe Fehleranfälligkeit besteht und unter Umständen Rechte geltend gemacht werden oder verloren gehen können. Sollten sich Probleme bei der Abwicklung von Verträgen ergeben unterstützen wir Sie kompetent bei der Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen, etwa auf Zahlung, Lieferung, Schadenersatz oder Rücktritt.
- 02Nach einer Vertragsverletzung oder im Zusammenhang mit deliktischen Handlungen setzen wir Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Wir prüfen Haftungsfragen sorgfältig und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
- 03Beratung und Vertretung in allen Fragen des Versicherungsvertragsrechts, z. B. bei Leistungsansprüchen aus Personen-, Sach- oder Haftpflichtversicherungen, sowie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Versicherungsnehmer. Typisch sind die Durchsetzung von Ansprüchen aus Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie die Beratung bei Deckungsstreitigkeiten. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Versicherungsvertragsrechts, z. B. bei Leistungsansprüchen aus Personen-, Sach- oder Haftpflichtversicherungen. Auch bei der Abwehr unberechtigter Regress-Forderungen oder bei Deckungsstreitigkeiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrem Versicherer. Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung: Weigert sich der Schuldner, eine Ihnen zustehende Forderung zu bezahlen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Von der außergerichtlichen Geltendmachung offener Forderungen über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur konsequenten Zwangsvollstreckung – etwa durch Pfändung oder Herausgabe von Sachen – begleiten wir Sie zuverlässig und effizient. Durch das Mahnverfahren kann unter Umständen schneller und kostengünstiger ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner erwirkt werden als im Klageverfahren Wenn Ihre Forderung durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellt wurde und die Gegenseite trotzdem nicht zahlt, können wir die Forderung für Sie zwangsweise (Forderungspfändung, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung) beitreiben.
- 04Wir setzen Ihre Unterlassungsansprüche durch, z. B. bei Wettbewerbsverstößen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder IT- und Datenschutzverstößen, und beantragen für Sie einstweilige Verfügungen. Ebenso verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Unterlassungsforderungen.

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